Pflegehilfsmittel für zuhause
Wir unterstützen Sie bei der Pflege
Die Pflege eines geliebten Menschen ist herausfordernd – körperlich, emotional und organisatorisch. Viele wissen nicht: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.*
Was steckt dahinter?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Flächendesinfektion mit bis zu 42 € pro Monat.* Diese Unterstützung soll Ihnen den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege sicherer machen.
Was tun wir für Sie?
Wir beraten Sie persönlich, ermitteln mit Ihnen die Notwendigkeit und den individuellen Bedarf und erstellen mit Ihnen die komplette Beantragung bei der Pflegekasse – einfach, schnell und stressfrei.
✔ Persönliche Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal
✔ Breites Sortiment an zertifizierten Produkten
✔ Maßgeschneiderte Versorgungslösungen*
✔ Kostenübernahme durch die Pflegekasse*
Fragen Sie in unserer farma-plus Apotheke nach – wir helfen Ihnen gerne weiter bei allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel.
Sie haben eine Pflegestufe?
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag für die Pflegekasse. Machen sie gleich einen Termin aus, telefonisch über +49-2723 6864580 oder per Mail an bestellung@farma-plus-lennestadt.de. In unserer Apotheke füllen wir zusammen den Antrag für die Kostenübernahme aus.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Gemeinsam wählen wir beim Beratungstermin die notwendigen Mittel aus
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar
Fingerlinge, je nach Bedarf aus Latex und unsteril bzw. für Latexallergiker latexfrei und unsteril
Medizinische Gesichtsmasken bzw. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-2 oder
vergleichbare Masken)
Schutzschürzen für den Einmalgebrauch oder wiederverwendbar
Schutzservietten zum Einmalgebrauch
Händedesinfektionsmittel bzw. Flächendesinfektionsmittel
Händedesinfektionstücher bzw. Flächendesinfektionstücher
Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel
- Festbeträge beachten:
Für jedes Pflegehilfsmittel gelten festgelegte Höchstbeträge, die bei der Abrechnung nicht überschritten werden dürfen. - Keine monatliche Abrufpflicht:
Eine einmal erteilte Genehmigung verfällt nicht, wenn der monatliche Anspruch nicht vollständig ausgeschöpft wird. - Individuelle Antragstellung:
Jeder Antrag wird auf die persönlichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt. - Beratung in der Apotheke empfohlen:
Es ist sinnvoll, den Antrag im Rahmen eines Beratungsgesprächs in der Apotheke gemeinsam auszufüllen. - Einreichung durch die Apotheke:
Die Apotheke übernimmt in der Regel die Weiterleitung des Antrags an die Pflegekasse. - Voraussetzung Pflegegrad:
Die pflegebedürftige Person muss über einen anerkannten Pflegegrad (1–5) verfügen. - Häusliche Pflege erforderlich:
Die Versorgung muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder durch Angehörige erfolgen (nicht im Pflegeheim). - Benötigte Unterlagen:
Für die Antragstellung wird die Versicherungskarte der Krankenkasse mit der Versicherungsnummer benötigt. - Wer darf den Antrag stellen:
Der Antrag kann sowohl von der pflegebedürftigen Person selbst als auch von der pflegenden Person gestellt werden.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kommen sie einfach vorbei und wir beraten Sie unverbindlich über Ihre Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Pflegekasse.
Ihr Team farma-plus Apotheke Lennestadt
*Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel setzt stets einen entsprechenden Bedarf und deren Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Nach Antrag und Genehmigung bei der Pflegekasse ist eine bedarfsgerechte Versorgung bis zu einem Betrag von 42,- Euro pro Monat möglich. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist.